Vortrag zur Implementierung des Entgelttransparenzgesetzes mit noventum HR-Analytics führt zu aufschlussreichen Diskussionen auf der IRIS 2019

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Das im Jahr 2017 verabschiedete Entgelttransparenzgesetz wurde 2018 wirksam und stellt viele Unternehmen vor große Herausforderungen. Hat ein Unternehmen mehr als 200 Mitarbeiter, so haben diese den Anspruch, über das Durchschnittsgehalt vergleichbarer Mitarbeiter informiert zu werden, um ggf. eine Angleichung des eigenen Gehalts einfordern zu können. Die konkrete Umsetzung dieses Gesetzes setzt viele Personalabteilungen unter Druck. Nicht zuletzt die heterogene Datenqualität von Personaldaten bereitet für die geforderte Auswertung große Probleme.

Mit HR-Analytics hat noventum eine leicht auf Kundenbedürfnisse anpassbare Standardlösung für Reporting und Analyse relevanter Kennzahlen im Personalbereich geschaffen. Diese ist bei zahlreichen Kunden verschiedener Branchen erfolgreich im Einsatz. noventum HR-Analytics bietet die technische Unterstützung für die Realisierung des Gesetzes, weil erforderliche Personalkennzahlen aktuell, verlässlich und transparent verfügbar gemacht werden.

In seinem Fachaufsatz „Implementierung des Entgelttransparenzgesetzes mit HR-Analytics“ vertieft noventum Senior Consultant Dr. Benjamin Klör das Thema wissenschaftlich. Mit dem fachlichen Hintergrund dieser Publikation hat Herr Dr. Klör am 22. Februar 2019 einen Vortrag zum gleichnamigen Thema auf dem 22. Internationalen Rechtsinformatik Symposion (IRIS 2019) an der Universität Salzburg gehalten.

Insbesondere hat die an den Vortrag anschließende Diskussionsrunde einige aufschlussreiche Verbesserungspotenziale ergeben, um die die Software ergänzt werden kann bzw. die im weiterführenden Design der Lösung Berücksichtigung finden sollten. Erstens stimmten die Diskutanten der Auffassung des Autors zu, dass das inhaltliche Selektionskriterium „Qualifikation“, das zur Bildung einer Mitarbeitervergleichsgruppe herangezogen werden kann, mit Vorsicht für den Entscheid der Gleichwertigkeit von Stellen(-inhabern) zu genießen ist. Es sollte also bei der Anwendung eine Dialogstruktur aufgebaut werden, die den Umstand des Kriteriums erläutert und vor fehlerhaften Ergebnissen – sowohl bei exklusiver als auch bei inklusiver Verwendung – warnt. Zweitens zeigte ein weiterer Vortrag während der Session, der sich mit der Konstruktion einer Software für die rechtskonforme Arbeitszeitverrechnung beschäftigte, wie Arbeitszeit – die u.a. als ein Kernbestandteil für die Berechnung von Entgelten im Sinne des Entgelttransparenzgesetzes von Bedeutung ist – juristisch zu interpretieren ist. Eben jene juristische Interpretation von (zu viel geleisteter) Arbeitszeit und ihre Anrechnung als zuschlagspflichtige Überstunden sollte bei der Berechnung des Entgeltmedians berücksichtigt werden. Drittens merkten die Diskutanten die nicht-funktionale Anforderung einer einfachen bzw. verständlichen Anwendung der Software an, da es bei rechtlichen Fragestellungen leicht zu einer Überforderung der involvierten Nutzer kommen kann. Die Lösung sollte also durch ein einfach zu bedienendes Reporting-Interface ergänzt werden, das beispielsweise automatisierbare Teile der Lösung (insbesondere die automatische Vorfilterung für eine auskunftsersuchende Person) vor dem Nutzer verborgen ausführt und lediglich etwaige Rückfragen an den Nutzer für nicht eindeutig auflösbare Teilprobleme stellt.

Ausführliche Informationen über noventum HR-Analytics finden Sie hier.

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